Der Inhaber der Baukonzession muss für alle Arbeiten, für die die Baukonzession ausgestellt worden ist, beim technischen Amt ein Ansuchen für die Ausstellung der Benutzbarkeits- bzw. Bewohnbarkeitserklärung einreichen.
Ist eine Baubeginnmeldung ausgestellt worden, muss die Benutzbarkeit- bzw. Bewohnbarkeitserklärung angefordert werden, falls die Bauarbeiten eine katastermäßige Änderung und/oder einen Eingriff mit sich bringen, für welche die entsprechende statische Abnahme vorgesehen ist.
- Gebühren: Beim Einreichen des Gesuchs 1 Stempelmarke zu Euro 16,00 für das Gesuch (Vordruck im Sekretariat erhältlich). Beim Abholen der Erklärung 1 Stempelmarke zu Euro 16,00 und Bezahlung der Sekretariatsgebühren, je nach Massnahme.
- Einzureichende Unterlagen: Das vorgedruckte Gesuch versehen mit einer Stempelmarke zu Euro 16,00 (die einzureichenden Dokumente hängen von der Art der Baumassnahmen ab).