Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen. Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes. Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt den Antrag zur Ausstellung der elektronischen Identitätskarte (EIK) zu stellen. Für die Beantragung einer neuen Identitätskarte können Sie auf dieser Webseite (unter "Termin vereinbaren"), telefonisch (0471 954333) oder mittels E-Mail (info@gemeinde.pfatten.bz.it) einen Termin vereinbaren. Beim Termin vorzulegen sind: - Den zu erneuernden Ausweis - die Steuernummer oder die Gesundheitskarte - ein aktuelles Lichtbild in Papierformat, oder digital - bei Verlust oder Diebstahl die Verlust- oder Diebstahlanzeige des bisherigen Personalausweises und ein anderes gültiges Dokument (z.B. Führerschein, Reisepass) Achtung: Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der elektronischen Identitätskarte innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Antragstellung durch die italienische Staatsdruckerei und Münzprägeanstalt (Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato – IPZS) erfolgt. |