Gemeindeleitstelle für den Zivilischutz

Art. 3 des mit dem Landesgesetz Nr. 15 vom 18.12.2002 genehmigten Einheitstextes über die Ordnung...

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Art. 3 des mit dem Landesgesetz Nr. 15 vom 18.12.2002 genehmigten Einheitstextes über die Ordnung der Feuerwehrund Zivilschutzdienste sieht vor, dass in jeder Gemeinde eine Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz errichtet wird: sie hat die Aufgabe, den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen zu unterstützen.


Die Anzahl der Personen, aus denen sich die Gemeindeleitstelle zusammensetzt, hängt von der Bevölkerungszahl und von der Größe des Gemeindegebietes ab. Der Gemeindeleitstelle muss auf jeden Fall ein Kommandant einer Freiwilligen Feuerwehr angehören.


Mit Beschluß des Gemeinderates Nr. 28 vom 27.11.2020 wurden die Mitglieder der Gemeindeleitstelle für den Zivilischutz ernannt.

Art der Organisation

Effektive und fakultative Erstatzmitglieder

Effektive Mitglieder

Geom. Franco Giacomozzi

Gemeindegeometer

Elmar Oberhofer

Bürgermeister

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.04.2024, 11:52 Uhr