Komitee für die Redaktion der Informationszeitschrift

Art. 4 der Verordnung der Informationszeitschrift sieht vor die Namhaftmachung eines Redaktionskomitees,...

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Art. 4 der Verordnung der Informationszeitschrift sieht vor die Namhaftmachung eines Redaktionskomitees, wie folgt:

  • aus dem verantwortlichen Direktor der Informationszeitschrift der Gemeinde, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender (im Sinne des Art. 46 des Gesetzes Nr. 69 vom 03.02.1963); der verantwortliche Direktor muss die italienische und deutsche Sprache auf angemessene Weise beherrschen;
  • aus einem Redakteur der die italienische und deutsche Sprache auf angemessene Weise beherrschen muss;
  • den Bürgermeister;
  • drei Gemeinderatsmitgliedern, von denen einer die politische Minderheit vertreten muss, mit beschränkter Abstimmung.

Mit gemeindeeigenen Ratsbeschluss Nr. 39 vom 27.11.2020 wurde das Komitee für die Informationszeitschrift "Info-Vadena-Pfatten" ernannt.

Art der Organisation

Effektive Mitglieder

Martine Parise

Vizebürgermeisterin

Josef Untersalmberger

Gemeindereferent

Karin Sanin

Gemeinderatsmitglied

Christian Govi

Gemeindereferent

Sarka Jancarova Ferro

Gemeinderatsmitglied

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.04.2024, 11:52 Uhr