Die Ernennung der Friedhofskommission hat Amtszeit wie der Gemeinderat und ist folgendermaßen zusammengesetzt:
- drei vom Gemeinderat aus den eigenen Reihen gewählten Vertreter;
- zwei auf Vorschlag des Pfarrgemeinderates von Pfatten gewählten Vertreter.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss Nr. 26 vom 27.11.2020 wurden die effektiven Mitglieder der Kommission ernannt, die wie folgt zusammengesetzt ist: