In der Folge werden die allgemeinen organisationsbezogenen Maßnahmen aufgelistet, welche die Gemeindeverwaltung Neumarkt im Sinne des Gesetzes Nr. 190/2012 in Einklang mit der eigenen Organisationsstruktur zu ergreifen gedenkt.
Die Verwaltung verpflichtet sich zudem - im Sinne der Bestimmungen von Artikel 1, Absatz 9, Gesetz Nr. 190/2012 - Folgendes zu gewährleisten:
In Bezug auf die Schulung, die für die Einhaltung und die Entwicklung des Plans im Laufe der Zeit unabdingbar ist, wird festgehalten, dass das Gesetz Nr. 190/2012, in Übereinstimmung mit der UN-Konvention gegen Korruption, die von der UNOGeneralversammlung am 31.10.2003 angenommen wurde, die Bedeutung der Personalschulung in stark korruptionsgefährdeten Bereichen besonders hervorhebt. Aus diesem Grund wird bei der Ausarbeitung des Aus- und Fortbildungsplans den Themen der Transparenz und Integrität besondere Aufmerksamkeit gewidmet, wobei durch
Informationen über die geltenden Gesetze und die Instrumente des Plans sowie durch die Vermittlung von Werten ein bewusstes ethisches Verhalten gefördert werden soll.