Amt für Trasparenz und Antikorruption

Zuständigkeiten

In der Folge werden die allgemeinen organisationsbezogenen Maßnahmen aufgelistet, welche die Gemeindeverwaltung Neumarkt im Sinne des Gesetzes Nr. 190/2012 in Einklang mit der eigenen Organisationsstruktur zu ergreifen gedenkt.

Die Verwaltung verpflichtet sich zudem - im Sinne der Bestimmungen von Artikel 1, Absatz 9, Gesetz Nr. 190/2012 - Folgendes zu gewährleisten:

  • Die operative Umsetzung der Bestimmungen im Bereich der Transparenz gemäß Art 7 des R.G. vom 13. Dezember 2012, Nr. 8 abgeändert durch das R.G. vom 29. Oktober 2014, Nr. 10, unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen auf Landesebene im Bereich gemäß Art. 59 des R.G. Nr. 7 vom 22. Dezember 2004.
  • Die Umsetzung der Bestimmungen zur Meldung rechtswidrigen Verhaltens durch die Beschäftigten, die darüber Kenntnis erlangt haben (gemäß Art. 1, Absatz 51 des Gesetzes Nr. 190/2012), einschließlich der erforderlichen
    Schutzmechanismen und unbeschadet der Garantie des Wahrheitsgehalts zum Schutz des Beschuldigten.
       - Schutz der Anonymität;  
       - Verbot der Diskriminierung des Whistleblowers;
       - Ausschluss der Meldung vom Aktenzugangsrecht gemäß G. 241/1990 bzw. LG Nr. 17/1993.
    Um zu garantieren, dass die in der Bestimmung vorgesehenen internen Abläufe zur Meldung, die vom Verhaltenskodex der Gemeinde vorgesehen sind, eingehalten werden, wird die Gemeinde innerhalb 30. Juni 2016 eine eigene E-Mail- Adresse ausschließlich für die genannten Meldungen schaffen.

    anticorruzione@gemeinde.pfatten.bz.it

    Die E-Mail Adresse mit der Bezeichnung „Anticorruzione“ wird einen einzigen Empfänger, nämlich den Gemeindesekretär haben und ist nicht über andere Kanäle zugänglich. Der AKV wird dann im Falle einer Meldung die notwendigen internen Überprüfungen durchführen, welchen dann eventuell mit Unterstützung des Personalamtes ein Disziplinarverfahren folgen kann. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens kann die Identität des Meldenden nur in den folgenden Fällen dem Disziplinarorgan bzw. dem Beschuldigten bekanntgegeben werden:
       - mit Einverständnis des Meldenden;
       - die Vorhaltung der zur Last gelegten Handlungen beruht nicht auf zusätzlich zur Meldung aufgenommenen eigenen Ermittlungen;
       - die Vorhaltung beruht auf der Meldung und die Offenlegung der Identität und ist absolut unumgänglich für die Verteidigung des Beschuldigten.
    Die Verwaltung berücksichtigt auch die anonymen Anzeigen, falls die besonderen Umstände dies für begründet erscheinen lassen. Auf jeden Fall wird das Personal darüber informiert, dass es die Möglichkeit hat direkt Meldungen an die ANAC, und zwar an die eigens im Sinne des Art. 1, Abs. 51 G. Nr. 190/2012 und Art. 19, Abs. 5 des G. Nr. 114/2014 eingerichteten E-Mail Adresse whistleblowing@anticorruzione.it zu übermitteln.
  • Die Einführung von Maßnahmen die gewährleisten, dass nicht nur das eigene Personal sondern, soweit möglich, auch alle Mitarbeiter der Verwaltung, der Amtsträger sowie der externen Beauftragten, welche direkt mit den Behörden
    zusammenarbeiten, die Mitarbeiter der Warenlieferanten, Dienstleistungserbringer und Auftragnehmer der öffentlichen Verwaltung die Bestimmungen des Verhaltenskodex der Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen gemäß Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 62 vom 16.04.2013 einhalten;
  • Die Einführung von Maßnahmen für die effektive Umsetzung der Disziplinarhaftung der Beschäftigten im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltenspflichten, einschließlich der Pflicht, die Vorschriften des Dreijahresplans
    zur Korruptionsbekämpfung einzuhalten.
  • Die Einführung von Maßnahmen zur Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen über das Verbot der Ermächtigung und die Unvereinbarkeit von Ämtern und Aufträgen gemäß Art. 1, Absatz 49 und 50 Gesetz Nr. 190/2012, auch nach Beendigung des Dienstes oder Auftrags (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 39 vom 14.03.2013 zur Einführung von Inkompatibilitätsrastern für Führungspositionen in den staatlichen und örtlichen Verwaltungen) sowie in den privatrechtlichen Körperschaften mit Beteiligung der öffentlichen Verwaltung, neuer Absatz 16-ter,
    Artikel 53 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 165 aus dem Jahr 2001).
  • Die Einführung von Maßnahmen zur Überprüfung der Umsetzung der geltenden Bestimmungen zur Erteilung von externen Aufträgen gemäß Art. 1, Absatz 42 des Gesetzes Nr. 190/2012 auch unter Berücksichtigung der von einer technischen Arbeitsgruppe ausgearbeiteten „Allgemeinen Kriterien im Bereich der den Bediensteten verbotenen Aufträge“ und der entsprechenden Richtlinien der Region Trentino Südtirol laut Rundschreiben Nr. 3/EL vom 14. August 2014.
  • Die Ausarbeitung von Maßnahmen zur Kenntnisnahme des Dreijahresplans zur Korruptionsprävention, die auch das Thema Drehtüreffekt einbeziehen - für neue Beschäftigte unmittelbar bei deren Einstellung und für das Personal im Dienst in regelmäßigen Zeitabständen.
  • Die Forderung an die kontrollierten Betriebe mit Beteiligung der Gemeinde oder unter deren Kontrolle, dass auch sie einen Dreijahresplan zur Korruptionsprävention ausarbeiten oder dass sie das im GvD Nr. 231/2001 vorgeschriebene Organisationsmodell soweit vereinbar mit den Vorgaben dieses  Plans zu erweitern.
  • Miteinbeziehung der Stakeholder und Aufmerksamkeit für die Auswirkungen auf das Territorium - auch durch die Anwendung sogenannter Legalitätsprotokolle auf Landesebene, um alle (privaten und öffentlichen) Rechtssubjekte mit Hilfe eines “operativen Konsensinstruments”, das bereits in der ersten Phase der Verfahren zur Auftragsvergabe einsatzbereit ist, in die Lage zu versetzen, offen allfälligen Infiltrationsversuchen der organisierten Kriminalität entgegenzutreten.

In Bezug auf die Schulung, die für die Einhaltung und die Entwicklung des Plans im Laufe der Zeit unabdingbar ist, wird festgehalten, dass das Gesetz Nr. 190/2012, in Übereinstimmung mit der UN-Konvention gegen Korruption, die von der UNOGeneralversammlung am 31.10.2003 angenommen wurde, die Bedeutung der Personalschulung in stark korruptionsgefährdeten Bereichen besonders hervorhebt. Aus diesem Grund wird bei der Ausarbeitung des Aus- und Fortbildungsplans den Themen der Transparenz und Integrität besondere Aufmerksamkeit gewidmet, wobei durch
Informationen über die geltenden Gesetze und die Instrumente des Plans sowie durch die Vermittlung von Werten ein bewusstes ethisches Verhalten gefördert werden soll.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

PFATTEN DORF 111, 39051 PFATTEN

Verantwortlich

Orte

Gemeinde Pfatten

PFATTEN DORF 111, 39051 PFATTEN

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 18.04.2024, 13:45 Uhr