Der Rechnungsprüfer ist ein technisches Hilfsorgan der Gemeinde, dem die Überwachung der gesamten buhhalterischen, finaziellen und wortschaftlichen Ordnungsmässigkeit der Verwaltung obliegt. Der Rechnungsprüfer hat:
- eine interne Kontrollfunktion;
- eine Funktion der Zusammenarbeit;
- eine Vorschlagsfunktion gegenüber dem Gemeinderat;
- eine Beratungsfunktion und
- erfüllt die von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Aufgaben.
Beschluss des Gemeinderates Nr. 54 vom 30.12.2020